28.12.2010

Protest: 400 Einwände gegen B 508 neu

Kreuztal/Arnsberg. Gegen die Pläne für den Bau der Kreuztaler Südumgehung sind bis zum 14. Dezember über 400 Einwendungen bei der Arnsberger Bezirksregierung eingegangen. Das hat Pressesprecher Christoph Söbbeler auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt.

Doch schon vor Ablauf dieser Einspruchsfrist waren laut Projektleiter Klaus Frettlöh über 100 schriftliche Bedenken vorgetragen worden.

Aus welchen Kommunen die meisten Einwendungen kommen, hat die Bezirksregierung noch nicht nachvollzogen. Aber anzunehmen ist, dass die Bürgerinitiativen gegen die von ihnen so genannte „Bundesfernstraße“ in Buschhütten und Kredenbach wesentlichen Anteil dazu beigetragen haben: In den beiden Kreuztaler Stadtteilen, die am meisten vom Bau der Südumgehung tangiert werden, wurde den Bürgern Hilfestellung bei der Formulierung ihrer Kritik gegeben.

Landesbetrieb nimmt die Bewertung vor
Die gesammelten Einwendungen werden im Laufe des Januars an die Siegener Niederlassung des Landesbetriebs Straßen NRW zuständigkeitshalber weitergeleitet. Denn in Siegen ist die Südumgehung auch geplant worden; von dort stammen die Planfeststellungsunterlagen, die von Ende Oktober bis Ende November im Rathaus Kreuztal auslagen und von 297 Anliegern und Betroffenen eingesehen wurden - Beweis genug dafür, wie umstritten das Straßenbauprojekt in der Bevölkerung ist. Die fachliche Bewertung der einzelnen Beschwerden gegen die Südumgehung wird Grundlage für den weiteren Verlauf der Planfeststellung sein: Es muss nicht bedeuten, dass alle zurückgewiesen werden. Es könne auch dazu führen, dass es zu Planänderungen kommt.

Die Gegenüberstellung (Synopse) von Planvorgaben und bürgerschaftlichen Einwendungen wird von der Bezirksregierung allen Einwendern und Trägern öffentlicher Belange zugestellt. Nächster Schritt ist ein Erörterungstermin, bei dem das Für und Wider der Einwendungen von allen Beteiligten diskutiert wird. Der Landesbetrieb Straßen NRW rechnet fest damit, dass dies im Laufe des Jahres 2011 sein wird. Ziel wird es sein, bei dem Erörterungstermin in strittigen Fragen schon außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.

Danach verfasst die Bezirksregierung den Schlussbericht, in der sie Stellung bezieht zu den nicht ausgeräumten Einwendungen und legt die Unterlagen dem Landesverkehrsministerium vor. Von dort wird der Planfeststellungsbeschluss verfasst, zugestellt und öffentlich ausgelegt. Erst dann sind Klagen beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich, die das Verfahren um einige Jahre verzögern können. Zwei potenzielle Kläger sind schon bekannt: Der Kreuztaler Reit- und Fahrverein Kindelsberg und die Buschhüttener Waldgenossenschaft.