01.08.2011

Südumgehung: Ökogutachten verzögert Südumgehung

Kreuztal-Buschhütten. Für die Kreuztaler Südumgehung zwischen Buschhütten und Ferndorf wird es ein neueres naturschutzfachliches Gutachten geben. Zu diesem Entschluss ist der mit der Planung beauftragte Landesbetrieb Straßen NRW in Siegen unlängst gekommen. Denn nach mehrmaligem Kontakt mit dem Gutachter sei die Behörde zu der Überzeugung gekommen, dass eine Aktualisierung erforderlich sei.

Laut Planungschef Karl-Hermann Metz muss das betroffene Gebiet zu diesem Zweck eine komplette Vegetationsperiode lang untersucht werden. Metz: „Das kostet uns ein weiteres Jahr.“ Somit könne der Planfeststellungsbeschluss frühestens im Jahr 2013 vorliegen. 

Restriktionen sind bereits sehr hoch
In den 400 Einwendungen gegen die B 508 neu (ohne die mehreren tausend Unterschriften auf den Sammeleingaben) kristallisierte sich für den Landesbetrieb heraus, dass es gerade Bedenken gegen die Südumgehung aus Sicht der Umweltschützer gibt. Aber dies sei bei Straßenbauprojekten „gang und gäbe“, so Karl-Hermann Metz.

Zudem will der Landesbetrieb keine Vorwürfe im Raum stehen lassen, die das Verfahren weiter verzögern könnten. Denn ohnehin seien die Restriktionen in Bezug auf Umweltbelange inzwischen sehr hoch. Die letzte naturschutzfachliche Analyse liegt zudem einige Jahre zurück, so dass deren Aussagen überholt seien, wie Metz gegenüber unserer Zeitung ausführte.

Wenn das neue Ökogutachten tatsächlich den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2013 unangreifbar macht, brauche der Landesbetrieb etwa ein weiteres Jahr Vorlaufzeit, um mit dem rund 33 Millionen Euro teuren Straßenbau zu beginnen. Für das zweieinhalb Kilometer lange Straßenstück durch das Mattenbach- ins Ferndorftal wird eine Bauzeit von drei Jahren angesetzt, so dass frühestens 2017 die erhoffte Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrten von Kreuztal und Ferndorf zu erwarten wäre.

Allerdings bedeutet ein neuer naturschutzfachlicher Beitrag nicht automatisch, dass es gegen den Planfeststellungsbeschluss keine weiteren Klagen geben könnte. In dem Fall wären weitere zeitliche Verzögerungen in Kauf zu nehmen. Überdies müssten mit Erlangung des Baurechts auch die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Derzeit aber seien die Maßnahmen im Bedarfsplan für Bundesstraßen laut Metz „nicht so komfortabel“ ausgestattet.