28.09.2012

Ferndorf: Stadt stoppt Bahnhofsverkauf

Kreuztal. Der Verkauf des Ferndorfer Bahnhofs ist notariell noch nicht vollzogen. Das hat Bürgermeister Walter Kiß am Donnerstag im Hauptausschuss betont: „Wir halten das Verfahren so lange an, bis wir Klarheit haben.“ Klarheit darüber, ob und für welche Teile des Geländes die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und ob sie das auch ausüben kann. „Wir haben ein Fachanwaltsbüro eingeschaltet.“

Am 28. August 2012 hat die DB Netz AG das Empfangsgebäude des Ferndorfer Bahnhofs und einen knapp 6 000 Quadratmeter großen Grundstückstreifen zwischen der Einmündung Mühlenweg/Austraße und dem früheren Schaub-Gelände an die Eigentümer der Firmen Hilchenbacher Rohstoffhandel und Coos Recycling verkauft. Die Stadt erfuhr davon, als ihr der Vertrag wegen des möglichen Vorkaufsrechts vorgelegt wurde.

Mit verkauft wurde auch die zum Bahnhof führende Straße „Gute Zeit“. „Warum haben wir nicht gemerkt, dass die Straße uns seit 130 Jahren gar nicht gehört?“, fragte Helmut Nölling (SPD). Bürgermeister Kiß verwies auf einen Gestattungsvertrag, mit dem die Bahn der Stadt ein Wegerecht geräumt hat. Der datiert aus dem April 1932 — „und war sauber abgeheftet“. Dass eine Straße in Privateigentum sei, schließe die öffentliche Nutzung nicht aus. Die Käufer hätten der Stadt angeboten, ihr das Eigentum an der „Guten Zeit“ zu übertragen.

Nachdem Helmut Nölling von einem möglichen künftigen Lagerplatz für „platt gewalzte Autos“ gesprochen hatte, warnte Anke Hoppe-Hoffmann (Grüne): „Die Akzeptanz von solchen Haltepunkten hängt auch stark vom Umfeld ab.“ Wie die Eigentümer das Gelände nutzen wollen, habe er bisher nicht erfahren, sagte Walter Kiß: „Ich suche im Moment den Kontakt.“

Bebauungsplan noch nicht möglich
Einfluss nehmen kann die Stadt darauf derzeit gar nicht und auch in Zukunft nur begrenzt. Noch gilt das Recht der alten „Bundesbahn“. Erst wenn diese ihr Gelände entwidmen lässt, könne die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen, sagte Stadtbaurat Eberhard Vogel. Denkbar sei, dass sie so die öffentlichen Verkehrsflächen sichert und öffentliche Stellplätze vor dem Haltepunkt festsetzt.

Sollte die Stadt ein Vorkaufsrecht haben, müsse sie dafür ein öffentliches Interesse nachweisen, betonte der Bürgermeister. Das dürfte für den Bereich des Haltepunktes möglich sein, für die anderen bahnhofsfernen Flächen aber schwierig. Dass die Bahn den Bahnhof verkaufen wollte, wusste die Stadt Kreuztal seit 2009.