18.11.2013

Autohandel vor Wohnhaus unzulässig

js Ferndorf. Ein Gebrauchtwagen­handel auf dem Grundstück eines Ein­familienhauses mitten im Wohngebiet beschäftigt derzeit die Kreuztaler Ver­waltung. Ein Anwohner der Ferndorfer Weiherstraße hat eine Fläche vor sei­nem Haus in einen Stellplatz verwan­delt, auf dem etwa ein Dutzend ge­brauchte Autos stehen. Wie Bürger­meister Walter Kiß auf Anfrage im Rat sagte, liegt keine Genehmigung für diese Nutzung des Grundstücks vor. „Es ist nicht zulässig", betonte Kiß, der in den vergangenen Tagen Besuch von kri­tischen Anwohnern bekommen hatte. Die Stadt werde „natürlich"' etwas dage­gen unternehmen.