05.03.2013

Ferndorfer bleibt in der Psychiatrie

Gefahr für die Allgemeinheit

Ferndorf/Siegen. Der 74 Jahre alte Ferndorfer, der im Sommer seine Frau erwürgt hat und anschließend mit einem Hammer auf seinen Stiefsohn losging, soll weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sein.

js Ferndorf/Siegen. Kurt S. ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und muss deshalb weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben. Zu diesem Urteil kam die 1. große Strafkammer des Siegener Landgerichts, die als Schwurgericht in einem Sicherungsverfahren über die Zukunft des 74-Jährigen zu befinden hatte, der im vergangenen Sommer seine Ehefrau getötet hatte und anschließend mit einem Dachdeckerhammer auf seinen Stiefsohn losgegangen war. In einem knapp zweistündigen Monolog begründete Vorsitzender Richter Wolfgang Münker am Montag die Entscheidung der Kammer. Demnach sieht es das Gericht als erwiesen an, dass Kurt S. zum Tatzeitpunkt unter einer hirnorganischen Störung litt, die ihn schuldunfähig machte und nach wie vor andauert.

Hammerattacke "versuchte Tötung"
Die Richter sahen die Hammerattacke nicht als "bloße" Bedrohung an, sondern als versuchten Totschlag. Mit ihrem Urteil in diesem Sicherungsverfahren folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. In Kurt S. sieht sie noch heute eine Gefahr für die Allgemeinheit,eine unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie sei unumgänglich. Wie lange dieses Urteil S. in die Klinik bringt, vermochte Münker nicht vorherzusehen. Möglicherweise könnte eines Tages über eine Aussetzung auf Bewährung entschieden werden. "Die Prognosen sind aber negativ", bezog sich Münker auf Aussagen eines Gutachters, der davon ausgeht, dass die hirnorganische Entwicklung fortschreitet. Münker ermutigte die Angehörigen weiterhin Alternativen für die Klinik zu suchen, in denen die Voraussetzung für eine Bewährung gegeben sein könnten. Abgesehen davon könne eines Tages auch  die altersbedingte Schwächung des Seniors dazu beitragen, dass er keine Gefahr mehr darstelle. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Verteidiger Andreas Trode kündigte an, Revision zu beantragen.