16.04.2013

Für Kreuztal nur „Windfarmen“

Kreuztal. Beim Ewigen Fuhrmann, auf dem Hohen Wald, im Bereich Martinshardt, aber mindestens 400 Meter vom Kindelsbergturm entfernt: Im Wesentlichen liegen die potenziellen Standorte für neue Windkraftanlagen im nördöstlichen Stadtgebiet auf Littfelder Gemarkung. Zehn Anlagen sind dort in einem mehrere hundert Hektar großen Bereich möglich.

Das wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses am Montag, 22. April, ab 17 Uhr in der Weißen Villa darlegen. Nun geht es um ein gesamtstädtisches Konzept, bei dem auch entschieden werden soll, ob für die einst geplante B 517 neu (Ortsumgehung Littfeld) weiterhin eine Trasse berücksichtigt werden soll. Ebenso geht es darum, den Kindelsberg von Windanlagen freizuhalten und darüber zu befinden, ob kleinere Bereiche im südwestlichen Stadtgebiet ebenfalls als Standorte in Frage kommen.

Die Kreuztaler CDU hatte (wie berichtet) sich gegen die Installation von Windkraft in Nähe des Kindelsbergturmes ausgesprochen. Aber das kommt ohnehin nicht in Frage. Die Planer sind sich bewusst, dass eine bis zu 180 Meter hohe Windmühle das Kreuztaler Wahrzeichen deutlich überragen würde.

Bürgerwindparks erwünscht
Wo letztlich Windräder aufgestellt werden können, muss noch aufwendig untersucht werden. Dem Ausschuss werden zumindest die Flächen vorgestellt, in denen das nicht möglich sein wird. Bis auf den nordöstlichen Stadtbereich, wo die bislang einzigen beiden Windräder Kreuztals stehen, sind die meisten Flächen „Tabuzonen“. Dort bleiben die Investoren außen vor. Ansonsten kann schon das Vorkommen einer geschützten Art sämtliche Pläne zunichte machen.

Windräder müssen Abstand halten
Der Windenergieerlass des Landes sieht vor, dass die Distanz zu Naturschutzgebieten 300 Meter betragen soll, während die Naturschutzverbände mindestens einen 500 Meter breiten Puffer zum FFH-Gebiet Littfeld und 1500 Meter zum Naturschutzgebiet Loher Bachtal fordern. 20 bis 40 Meter gelten als Mindestabstand zu Bundes-, Landes- und Fernstraßen. Die Stadtverwaltung ist allerdings mit dem Landesbetrieb Straßen NRW der Meinung, dass es 200 Meter sein müssen, um etwa die Gefahren von Eiswurf im Winter zu vermeiden. Von Freileitungen entfernt sein sollen Windräder mindestens 100 Meter, während die Netzbetreiber einen Abstand fordern, der das Dreifache des Rotordurchmessers beträgt.

Die Stadt Kreuztal will behutsam vorgehen bei der Neuausweisung der Standorte. Denn nach dem Erlass der Landesregierung aus dem Sommer 2011 seien die Kommunen gehalten, „eine größere Höhe zu ermöglichen als bisher, und zwar derzeit rund 180 bis 200 Meter“. Zusätzliche Windenergieanlagen werden das Landschaftsbild mithin deutlich stärker verändern als es bislang war. Fest steht jetzt schon, dass weite Teile des Stadtgebiets für neue Windräder nicht in Frage kommen. Zieht Nachbar Siegen um die Wohnbebauung einen Radius von 800 Metern, wird dieser in Kreuztal bei 1000 Metern liegen. Das ergibt entlang der in den vier Tälern gelegenen Stadtteile große Tabuzonen. Was übrig bleibt, sind vorwiegend Flächen in Höhenlagen, die „sämtlich im Wald“ gelegen sind.

Nach dem Beteiligungsverfahren mit den Nachbarkommunen und den Fachbehörden liegen jetzt aber Daten vor, die es der Verwaltung ermöglichen, „hinreichend genaue Aussagen darüber zu treffen“, wo Windenergieanlagen „grundsätzlich sinnvoll und möglich anzusehen“ seien. Das heißt: Sie sind ohne unzumutbare Beeinträchtigung für die Bevölkerung zu betreiben – und für die Investoren wirtschaftlich vertretbar.

Die unabdingbare Netzanbindung, um den erzeugten Strom weiterzuleiten, wurde noch für keinen in Frage kommenden Standort untersucht. Auch die notwendige verkehrliche Erschließung der im Wald gelegenen Gebiete ist bislang nicht geprüft worden. Auf jeden Fall werde es vor einer abschließenden Entscheidung in den politischen Gremien die Artenschutzprüfung durch ein Fachbüro geben müssen.

Kreuztal will keine Solitäranlagen dort zulassen, wo letztlich Windräder erlaubt sein werden, sondern nur „Windfarmen“ mit mindestens drei Anlagen, um den Verspargelungseffekt der Landschaft zu vermeiden. Auch soll auf Mitbeteiligung der Bevölkerung in so genannten Bürgerwindparks hingewirkt werden. Schließlich gelten nur Standorte wirtschaftlich, wo die mittlere Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 150 Metern mehr als sechs Meter pro Sekunde erreicht.