10.01.2013

Gericht widmet sich Ferndorfer Totschlag

sz Fernorf/Siegen. Das Tötungsdelikt, das im vergangenen Sommer den Kreuztaler Stadtteil Ferndorf erschütterte, wird ab Donnerstag, 24. Januar, 9 Uhr, die 1. große Strafkammer des Landgerichts Siegen beschäftigen. Als Schwurgericht wird sich die Kammer mit dem Fall befassen, in dem ein zur Tatzeit „73-Jähriger” im Schlafzimmer seines Hauses seine 67 Jahre alte Frau im Streit erwürgt haben soll. Der Beschuldigte soll dabei aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig gewesen sein. Im unmittelbaren weiteren Verlauf soll er versucht haben, seinen Sohn mit einem Hammer zu erschlagen.

Das Gericht wird in diesem Verfahren die Frage zu klären haben, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Ende Juli 2012 krankheitsbedingt schuldunfähig war und ob er noch heute für die Allgemeinheit gefährlich ist. In diesem Fall kann laut Mitteilung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. In einem solchen ist der Ferndorfer derzeit bereits untergebracht. Bei dem auf vier Verhandlungstage angesetzten Prozess handelt es sich nicht um ein Strafverfahren mit Anklage, sondern um ein Sicherungsverfahren ,,wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit“.