17.09.2014

Windenergie: Über Kreuz mit der Regierung

Kreuztal. Er sei „entsetzt“ darüber, was die Bezirksregierung vorgeschlagen hat. Kreuztals Stadtbaurat Eberhard Vogel sieht in den Aussagen des Sachlichen Teilplans „Energie“ des Regionalplans zur Windenergie alle Überlegungen der Stadt „über den Haufen geschmissen“, wie er jetzt im Infrastruktur- und Umweltausschuss ausführte (wir berichteten). Denn ausgerechnet am denkmalgeschützten Kindelsbergturm, dem Wahrzeichen der Stadt in einem stark frequentierten Naherholungsgebiet, sieht der Teilplan potenzielle Standorte für Windkraftanlagen.

Sollte sich die Stadt Kreuztal nicht durchsetzen, bleibe ihr nicht erspart, „am Kindelsberg zu planen“. Als nächstes folgten dann Investoren, „und dann haben wir erst recht ein Problem“. Die Artenschutzprüfung in den beiden zusammen 283 Hektar großen Gebieten im nördlichen Stadtgebiet, die aus Sicht der politischen Gremien als Standorte für Windräder in Frage kommen, hatte ergeben, dass immerhin noch 140 Hektar geeignet sind für die Umsetzung des Windenergieerlasses. Nach der neuerlichen Auslegung in Arnsberg sind es noch 120 Hektar.
Anke Hoppe-Hoffmann (Grüne) betrachtete es im Nachhinein als nachteilig, dass nicht alle in Frage kommenden Flächen einer Artenschutzprüfung unterzogen wurden, also auch am Kindelsberg, sondern nur die am Hohen Wald und beim Ewigen Fuhrmann.

Erhebliche Auswirkungen
Der Regionalplan indessen hat einen „anderen Ansatz, andere Kriterien“ zur Ermittlung von Vorrangzonen, wie Stadtbaurat Vogel darlegte. Auch die Abstände zum Siedlungsbereich seien enger gefasst, als es von der Stadt gewünscht ist. Wie Stadtplanerin Christina Schlotmann ausgeführt hatte, stehe Kreuztal in der Untersuchungspflicht für Flächen, „deren Umweltauswirkungen voraussichtlich erheblich“ seien. Und das beruhe unter anderem auf fehlerhaften und ungenauen Datengrundlagen.

Fünfstellige Kosten für Artenschutzprüfung
Nach der Artenschutzprüfung für die beiden ausgewählten Vorrangzonen müsste die Stadt Kreuztal beim Kindelsberg erneut eine Artenschutzprüfung in Auftrag geben. Die Kosten lägen im fünfstelligen Bereich. Eine Garantie, dass dort Windanlagen entstehen dürfen, wäre das nicht. „Bei negativem Ergebnis dient die Prüfung lediglich zum Ausschluss der Flächen“, sagt die Verwaltung.

In der Konsequenz bedeute dies die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit, zumal die Stadt nun gezwungen werde, bestimmte Flächen zu beplanen oder zumindest zu begutachten – einhergehend mit weiteren Kosten. Ein weiteres Artenschutzgutachten würde die städtische Planung ein weiteres Jahr zurückwerfen und damit die Ausweisung von Vorrangzonen verzögern. Für eine Stellungnahme zum Regionalplan hat die Stadt Kreuztal bis Dezember Zeit. Am Dienstag war die Bezirksregierung zum „Regionaldialog“ nach Siegen gereist — zuerst mit den Verwaltungen, später mit der Politik.