Wie schon bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr gelten auch bei den Bundestagswahlen am kommenden Sonntag, den 26.09.2021, pandemiebedingt einige Sonderregelungen, auf die die Stadt Kreuztal nun vorab hinweisen möchte:
Im Wahllokal muss der Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten werden und es gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Bitte tragen Sie eine OP-Maske oder eine Maske nach FFP2-standard. Wenn Ihnen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, bringen Sie bitte ein entsprechendes ärztliches Attest mit und zeigen Sie dieses unaufgefordert bei den Wahlhelfer*innen vor. Ein Nichtbeachten kann zum Wahlausschluss führen.
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(Quelle: Stadt Kreuztal)